Dienstag, 2. September 2014
Verwalterfrikadelle
Wenn man als Immobilienverwalter arbeitet lernt man unheimlich viele Menschen kennen, viele unterschiedliche Meinungen müssen oft unter einen Hut gebracht werden, es ist eine ständige Gradwanderung zwischen vielen verschiedenen Welten und Zielen: Mieter, Eigentümer, Handwerker, Rechtsanwälte, Ämter, Versorger, sonstige Institutionen. Darunter sind auch erschreckend viele Wahnsinnige, erschreckend viele laufen unbehelligt frei draußen herum.

Glücklicherweise lassen sie ihren Wahnsinn in erster Linie am Immobilienverwalter aus und eher weniger am Rest der Bevölkerung. Manchmal hatte ich in den letzten Jahren wirklich den Eindruck, dass wir eine Art Deponie für alle möglichen nicht sozialkompatiblen Verhaltensweisen sind.

Ich liebe diese Arbeit wirklich, kann sie aber nur in einem winzigen Zeitrahmen ausüben, weil sie mich gleichzeitig vollkommen fertig macht. Nach manchen Arbeitstagen habe ich mich gefühlt, als wäre ich komplett in Einzelteile zerlegt und wieder zu einem unförmigen Menschenklumpen zusammengematscht worden.

Trotzdem versuche ich immer auf dem neuesten Wissensstand zu bleiben, teils durch das Abo von Newslettern. Heute habe ich ein ganz besonderes Apettithäppchen bekommen, das ich niemandem vorenthalten möchte:

Hier geht es um ein Urteil über den vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache.

Dies ist ein anschauliches Beispiel, in welchen Gefilden des Irrsinns ein Großteil der täglichen Verwalteraufgaben herumdümpelt. Immer wieder neu. Immer wieder überaschend. Immer wieder einfach nur mit Galgenhumor zu ertragen.

Viel Spaß beim Lesen!

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